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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2017, 330
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2017, Seite: 330
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2017, 330:
Bundesgerichtshof, Entscheidung vom03.03.2017
- V ZR 268/15 -
BGH: Vermieter kann sich im Rahmen seines Vermieterpfandrechts auf die dem Mieter zukommende Eigentumsvermutung stützen
Behauptet ein Dritter Eigentümer an die von dem Mieter in die Mieträume eingebrachten Sachen zu sein und verlangt er deshalb die Herausgabe, kann sich der Vermieter zur Verteidigung seines Vermieterpfandrechts auf die dem Mieter zukommende Eigentumsvermutung des § 1006 BGB stützen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2017, 330 wird teils auch als „WuM 17, 330“, „WuM 2017, S. 330“ oder „WuM 17, S. 330“ zitiert.