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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2017, 318
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2017, Seite: 318
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2017, 318:
Amtsgericht Augsburg, Urteil vom16.01.2017
- 17 C 4796/15 -
Vom Vermieter zu verantwortende Taubenplage begründet Anspruch des Wohnungsmieters auf Beseitigung der Störung
Ein Vermieter muss geeignete Maßnahmen zur Beseitigung einer Taubenplage ergreifen, wenn er diese etwa aufgrund der Errichtung einer Solaranlage auf dem Dach zu verantworten hat. Das Aufstellen von Kunststoffraben stellte keine solche geeignete Maßnahme dar. Dies hat das Amtsgericht Augsburg entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2017, 318 wird teils auch als „WuM 17, 318“, „WuM 2017, S. 318“ oder „WuM 17, S. 318“ zitiert.