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Mittwoch, 24. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: WuM 2017, 259

Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2017, Seite: 259

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2017, 259:

Amtsgericht Bergheim, Urteil vom11.02.2016
- 27 C 165/15 -

Keine ordnungsgemäße Rückerstattung der Mietkaution durch Vermieter bei Auszahlung an Makler

Händigt der Vermieter nach Mietvertragsende die Mietkaution des Mieters an den Makler aus, so liegt darin keine ordnungsgemäße Auszahlung der Kaution. Leitet der Makler den Betrag nicht an den Mieter weiter, bleibt der Rück­zahlungs­anspruch gegenüber dem Vermieter bestehen. Daran ändert auch nichts der Umstand, dass bei Mietvertragsschluss der Mieter die Kaution an den Makler übergeben hat. Dies hat das Amtsgericht Bergheim entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle WuM 2017, 259 wird teils auch als „WuM 17, 259“, „WuM 2017, S. 259“ oder „WuM 17, S. 259“ zitiert.