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Donnerstag, 25. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: WuM 2017, 154

Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2017, Seite: 154

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2017, 154:

Landgericht Berlin, Beschluss vom02.02.2017
- 67 S 410/16 -

Fahrlässige Verursachung eines Wasserschadens rechtfertigt bei langjähriger beanstandungsfreier Mietdauer weder fristlose noch ordentliche Kündigung des Mieters

Verursacht ein Wohnungsmieter fahrlässig einen Wasserschaden, so rechtfertigt dies weder eine gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 2 BGB fristlose noch eine nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB ordentliche Kündigung, wenn das Mietverhältnis seit langen Jahren beanstandungsfrei verlief. Daran ändert auch eine erhebliche Schadenshöhe nichts. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle WuM 2017, 154 wird teils auch als „WuM 17, 154“, „WuM 2017, S. 154“ oder „WuM 17, S. 154“ zitiert.