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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2016, 628
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2016, Seite: 628
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2016, 628:
Amtsgericht Leonberg, Urteil vom25.05.2016
- 8 C 702/15 -
Begründung einer Mieterhöhung mit Mietspiegel einer Nachbargemeinde erfordert Angaben zur Vergleichbarkeit
Begründet ein Vermieter seine Mieterhöhung mit dem Mietspiegel einer Nachbargemeinde, so muss er im Mieterhöhungsverlangen angeben, aus welchen Gründen die Gemeinden vergleichbar sein sollen. Fehlt es daran, so ist das Mieterhöhungsverlangen unwirksam. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Leonberg hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2016, 628 wird teils auch als „WuM 16, 628“, „WuM 2016, S. 628“ oder „WuM 16, S. 628“ zitiert.