Werbung
Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2016, 623
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2016, Seite: 623
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2016, 623:
Amtsgericht Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom29.08.2016
- 7 C 161/15 -
Verletzung der polizeilichen Meldepflicht durch Untermieter rechtfertigt Versagung der Untermieterlaubnis
Verletzt ein potentieller Untermieter seine polizeiliche Meldepflicht, so kann dies die Versagung der Untermieterlaubnis rechtfertigen. Dies gilt vor allem dann, wenn der Mieter trotz gegenteiliger Zusage die Wohnung wiederholt gewerblich an Touristen untervermietet hat. Aufgrund des dadurch zerstörten Vertrauensverhältnisses sind besonders strenge Anforderungen an die Vertrauenswürdigkeit künftiger potentieller Untermieter zu stellen. Dies hat das Amtsgericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg entschieden. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle WuM 2016, 623 wird teils auch als „WuM 16, 623“, „WuM 2016, S. 623“ oder „WuM 16, S. 623“ zitiert.