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Freitag, 19. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: WuM 2016, 419

Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2016, Seite: 419

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2016, 419:

Landgericht Berlin, Beschluss vom12.05.2016
- 67 S 110/16 -

Gewaltsamer Racheakt eines Mieters gegen Nachbarn rechtfertigt fristlose Kündigung des Mieters

Rächt sich ein Wohnungsmieter gewaltsam gegen seinen Nachbarn, weil dieser in einem Räumungsprozess gegen einen anderen Mieter zu Gunsten des Vermieters aussagte, so rechtfertigt dies die fristlose Kündigung des Mieters gemäß § 569 Abs. 2 BGB. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es gemäß § 543 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 BGB nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle WuM 2016, 419 wird teils auch als „WuM 16, 419“, „WuM 2016, S. 419“ oder „WuM 16, S. 419“ zitiert.




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