Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2016, 360
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2016, Seite: 360
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2016, 360:
Amtsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom27.04.2016
- 202 C 3/16 -
Zustimmungserklärung zur Mieterhöhung kann nicht widerrufen werden
Stimmt ein Mieter einem Mieterhöhungsverlangen schriftlich zu, so ist er daran gebunden. Ihm steht kein Widerrufsrecht nach § 312 g Abs. 1 BGB zu. Denn bei der Zustimmung zu einer Mieterhöhung handelt es sich nicht um ein Fernabsatzgeschäft im Sinne des § 312 c Abs. 1 BGB. Dies hat das Amtsgericht Gelsenkirchen entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2016, 360 wird teils auch als „WuM 16, 360“, „WuM 2016, S. 360“ oder „WuM 16, S. 360“ zitiert.