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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2016, 346
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2016, Seite: 346
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2016, 346:
Amtsgericht Stuttgart, Urteil vom01.04.2016
- 37 C 5953/15 -
Vertragswidriger Gebrauch eines offenen Kfz-Einstellplatzes aufgrund Lagerung von Getränkekisten
Hat ein Wohnungsmieter einen offenen Kfz-Einstellplatz angemietet, so darf der Mieter nur Kraftfahrzuge und Fahrräder nebst Zubehör dort abstellen. Nutze er den Einstellplatz dagegen als Lagerstätte für Getränkekisten oder andere Gegenstände, liegt ein vertragswidriger Gebrauch im Sinne von § 541 BGB vor und der Vermieter kann auf Unterlassung klagen. Dies hat das Amtsgericht Stuttgart entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2016, 346 wird teils auch als „WuM 16, 346“, „WuM 2016, S. 346“ oder „WuM 16, S. 346“ zitiert.