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Donnerstag, 28. März 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: WuM 2016, 26

Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2016, Seite: 26

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2016, 26:

Amtsgericht Gießen, Urteil vom05.11.2015
- 48 C 48/15 -

Defekte Heizung und Duschkabine sowie Geruch im Treppenhaus berechtigen zur Mietminderung

Ist die Heizung in einem kleinen Raum defekt, so kann dies eine Mietminderung von 8 % rechtfertigen. Im April jedoch nur in Höhe von 4 %. Eine Geruchsbelästigung im Treppenhaus kann zu einer Mietminderung von 4 % berechtigen. Führt ein Defekt der Duschkabine zu einem nassen Boden, kann eine Mietminderung von 3 % angemessen sein. Zudem können die Mieter neben der Mietminderung ein Zurück­behaltungs­recht in Höhe des zweifachen Minderungsbetrags ausüben. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Gießen hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle WuM 2016, 26 wird teils auch als „WuM 16, 26“, „WuM 2016, S. 26“ oder „WuM 16, S. 26“ zitiert.




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