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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2016, 189
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2016, Seite: 189
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2016, 189:
Bundesgerichtshof, Urteil vom08.12.2015
- VI ZR 139/15 -
BGH: Halter eines Tanklastwagens haftet für austretendes Heizöl aufgrund Undichtigkeit des Schlauchs
Tritt während des Entladens von Heizöl aufgrund einer Undichtigkeit des Verbindungsschlauchs Heizöl aus, wodurch die Straße und das Hausgrundstück des Bestellers beschädigt werden, so haftet dafür der Halter des Tanklastwagens gemäß § 7 Abs. 1 StVG. Denn der eingetretene Schaden ist dem Betrieb des Tanklastwagens zuzurechnen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2016, 189 wird teils auch als „WuM 16, 189“, „WuM 2016, S. 189“ oder „WuM 16, S. 189“ zitiert.