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Freitag, 19. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: WuM 2016, 189

Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2016, Seite: 189

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2016, 189:

Bundesgerichtshof, Urteil vom08.12.2015
- VI ZR 139/15 -

BGH: Halter eines Tanklastwagens haftet für austretendes Heizöl aufgrund Undichtigkeit des Schlauchs

Tritt während des Entladens von Heizöl aufgrund einer Undichtigkeit des Verbindungs­schlauchs Heizöl aus, wodurch die Straße und das Hausgrundstück des Bestellers beschädigt werden, so haftet dafür der Halter des Tanklastwagens gemäß § 7 Abs. 1 StVG. Denn der eingetretene Schaden ist dem Betrieb des Tanklastwagens zuzurechnen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle WuM 2016, 189 wird teils auch als „WuM 16, 189“, „WuM 2016, S. 189“ oder „WuM 16, S. 189“ zitiert.




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