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Freitag, 29. März 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: WuM 2015, 79

Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2015, Seite: 79

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2015, 79:

Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom20.01.2015
- 42 C 10583/14 -

Vermieter steht kein Schaden­ersatz­anspruch wegen Beschädigung des Marmorfußbodens im Badezimmer aufgrund von Urinspritzern zu

Wird der Marmorfußboden im Badezimmer durch Urinspritzer eines Stehpinklers beschädigt, so steht dem Vermieter regelmäßig kein Schaden­ersatz­anspruch zu. Denn ein Mieter muss grundsätzlich nicht damit rechnen, dass durch Urinspritzer der Marmorboden verätzt wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Düsseldorf hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle WuM 2015, 79 wird teils auch als „WuM 15, 79“, „WuM 2015, S. 79“ oder „WuM 15, S. 79“ zitiert.




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