Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2015, 152
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2015, Seite: 152
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2015, 152:
Bundesgerichtshof, Urteil vom04.02.2015
- VIII ZR 175/14 -
Mieter mit Mietzahlungen in Rückstand: Vermieter darf Mieter auch bei unverschuldeter Geldnot fristlos kündigen
Ist ein sozialhilfeberechtigter Mieter, obwohl er rechtzeitig einen Antrag auf Sozialhilfe gestellt hat, nicht in der Lage pünktlich seine Mietzahlungen zu leisten und gerät er deshalb mit einem erheblichen Teil der Miete in Verzug, so darf der Vermieter auch in diesem Fall fristlos den Mietvertrag kündigen. Dies hat den Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2015, 152 wird teils auch als „WuM 15, 152“, „WuM 2015, S. 152“ oder „WuM 15, S. 152“ zitiert.