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Freitag, 19. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: WuM 2015, 148

Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2015, Seite: 148

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2015, 148:

Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt, Urteil vom27.10.2014
- 6 C 1267/14 -

Kein Besichtigungsrecht des Vermieters wegen möglicher baulicher Mängel und Hinweis auf die Instand­haltungs­pflicht

Will ein Vermieter seine vermietete Wohnung besichtigen, so muss er dafür einen konkreten sachlichen Grund angeben. Es genügt dabei nicht, auf mögliche bauliche Mängel und auf die Instand­haltungs­pflicht hinzuweisen. Vielmehr müssen konkrete Mängel vorliegen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Stuttgart-Bad Cannstatt hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle WuM 2015, 148 wird teils auch als „WuM 15, 148“, „WuM 2015, S. 148“ oder „WuM 15, S. 148“ zitiert.




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