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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2014, 337
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2014, Seite: 337
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2014, 337:
Amtsgericht Halle (Saale), Urteil vom20.02.2014
- 93 C 2240/13 -
Belegeinsicht bei Betriebskostenabrechnung: Mieter ist es zumutbar zur Einsicht in die Belege einen Weg bis zu 30 km Luftlinie zurückzulegen
Möchte ein Mieter die Belege zu einer Nebenkostenabrechnung einsehen, so ist es ihm zumutbar dafür eine Strecke von ca. 30 km Luftlinie in Kauf zu nehmen. Fertigt der Vermieter Kopien von den Abrechnungsbelegen an, so kann er dafür Kosten in Höhe von 0,25 Euro pro Kopie in Rechnung stellen. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Halle hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2014, 337 wird teils auch als „WuM 14, 337“, „WuM 2014, S. 337“ oder „WuM 14, S. 337“ zitiert.