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Mittwoch, 24. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: WuM 2014, 331

Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2014, Seite: 331

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2014, 331:

Landgericht Gießen, Urteil vom02.04.2014
- 1 S 199/13 -

Mietminderung wegen Schimmelbefall: Vermieter muss bei Einbau dichtschließender Isolierglasfenster auf erhöhten Heiz- und Lüftungsbedarf hinweisen

Hat der Vermieter in der Wohnung dichtschließende Isolierglasfenster eingebaut und besteht daher eine größere Gefahr der Schimmelbildung, so muss er den Mieter auf den erhöhten Heiz- und Lüftungsbedarf hinweisen. Kommt er dem nicht nach, so ist er für den Schimmelbefall verantwortlich. Der Mieter kann dann seine Miete mindern. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Gießen hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle WuM 2014, 331 wird teils auch als „WuM 14, 331“, „WuM 2014, S. 331“ oder „WuM 14, S. 331“ zitiert.