wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 23. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: WuM 2014, 25

Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2014, Seite: 25

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2014, 25:

Landgericht Köln, Urteil vom08.05.2013
- 9 S 278/12 -

Anrechnung der Mietminderung auf Betriebs­kosten­voraus­zahlung: Jährliche Betriebs­kosten­abrechnung muss Mietminderung ebenfalls berücksichtigen

Wird eine Mietminderung auch auf die Betriebs­kosten­voraus­zahlung angerechnet, so muss die jährliche Betriebs­kosten­abrechnung die Mietminderung ebenfalls berücksichtigen. Die Berechnung etwaiger Nachforderungen kann am einfachsten durch eine Gegenüberstellung der tatsächlich geleisteten Zahlungen (Nettomiete + Betriebs­kosten­voraus­zahlungen) und der geschuldeten Gesamtmiete (Nettomiete + abgerechnete Betriebskosten - Mietminderung) erfolgen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Köln hervor. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle WuM 2014, 25 wird teils auch als „WuM 14, 25“, „WuM 2014, S. 25“ oder „WuM 14, S. 25“ zitiert.