Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2012, 674
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2012, Seite: 674
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2012, 674:
Amtsgericht Homburg, Urteil vom18.12.2012
- 23 C 58/12 -
Mieter muss mit Einverständnis des Vermieters angebrachte Fliesen nach Mietende wieder entfernen
Bringt ein Mieter auf eigene Kosten, aber mit Einverständnis des Vermieters Fliesen an, so muss er diese nach Mietende wieder entfernen. Verstößt der Mieter gegen die Rückbaupflicht, kann der Vermieter nach erfolgloser Setzung einer Frist zum Rückbau Schadensersatz gemäß § 281 BGB verlangen. Dies hat das Amtsgericht Homburg entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2012, 674 wird teils auch als „WuM 12, 674“, „WuM 2012, S. 674“ oder „WuM 12, S. 674“ zitiert.