Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2012, 668
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2012, Seite: 668
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2012, 668:
Amtsgericht München, Urteil vom26.10.2011
- 463 C 4744/11 -
Badewasser muss in zumutbarem Zeitraum 41 Grad erreichen können
Ein Vermieter hat eine ausreichend dimensionierte Gastherme zur Verfügung zu stellen, die eine Badewanne in einem zumutbaren Zeitraum mit mindestens 41 Grad heißem Wasser befüllt. 42 Minuten sind dafür zu lang, der Mieter muss sich auch nicht auf eine niedrigere Badetemperatur (hier 37 Grad) einlassen. Dies entschied das Amtsgericht München. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2012, 668 wird teils auch als „WuM 12, 668“, „WuM 2012, S. 668“ oder „WuM 12, S. 668“ zitiert.