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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2012, 571
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2012, Seite: 571
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2012, 571:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom15.08.2012
- VIII ZR 238/12 -
Mietrückstand: Schonfrist des § 596 Abs. 3 Nr. 3 BGB gilt nicht für eine ordentliche Kündigung
Zahlt der Mieter den aus einer Mieterhöhung resultierenden Mietrückstand nach Verurteilung nicht, so ist der Vermieter zu einer fristgemäßen Kündigung berechtigt. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2012, 571 wird teils auch als „WuM 12, 571“, „WuM 2012, S. 571“ oder „WuM 12, S. 571“ zitiert.