Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2012, 497
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2012, Seite: 497
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2012, 497:
Bundesgerichtshof, Urteil vom18.07.2012
- VIII ZR 1/11 -
Zahlungsklage und rechtskräftige Verurteilung des Mieters zur Zahlung von Erhöhungsbeträgen keine Voraussetzung für fristlose Kündigung durch Vermieter
Der Vermieter darf einem Mieter, der die durch die Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen entstandenen Mieterhöhungen nicht entrichtet, nicht erst dann fristlos kündigen, wenn er den Mieter auf Zahlung der Erhöhungsbeträge verklagt hat und dieser rechtskräftig zur Zahlung der Erhöhungsbeträge verurteilt worden ist. Ein solches Erfordernis ergibt sich weder aus § 569 Abs. 3 Nr. 3 BGB noch aus einem schutzwürdigen Interesse des Mieters. Dies entschied der Bundesgerichtshof. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2012, 497 wird teils auch als „WuM 12, 497“, „WuM 2012, S. 497“ oder „WuM 12, S. 497“ zitiert.