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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2012, 38
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2012, Seite: 38
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2012, 38:
Bundesgerichtshof, Urteil vom21.10.2011
- V ZR 57/11 -
Besitzer eines lebenslangen unentgeltlichen Wohnrechts muss sich an verbrauchsunabhängigen Kosten beteiligen
Der Eigentümer eines Wohnhauses kann die Kosten, die ihm durch die Unterhaltung der zum gemeinschaftlichen Gebrauch der Bewohner bestimmten Anlagen und Einrichtungen entstehen, auf die Bewohner umlegen. Der Besitzer eines lebenslangen unentgeltlichen Wohnrechts muss sich daher an den verbrauchunabhängigen Kosten von Heizung und Warmwasserbereitung beteiligen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2012, 38 wird teils auch als „WuM 12, 38“, „WuM 2012, S. 38“ oder „WuM 12, S. 38“ zitiert.