wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Mittwoch, 24. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: WuM 2012, 269

Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2012, Seite: 269

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2012, 269:

Bundesgerichtshof, Urteil vom29.02.2012
- VIII ZR 155/11 -

Mietminderung bei erheblichen Belästigungen durch Lärm und Schmutz von Touristen zulässig

Kommt es in einem Mehrfamilienhaus, in dem einige Wohnungen als Ferienwohnungen vermietet werden, zu erheblichen Belästigungen durch Lärm und Schmutz seitens der dort vorübergehend wohnenden Touristen, haben regulär dort wohnende Mieter die Möglichkeit, die Miete zu mindern. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor, der mit seinem Urteil seine Rechtsprechung zu den Anforderungen an die Darlegung eines Mangels einer Mietsache bekräftigte. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle WuM 2012, 269 wird teils auch als „WuM 12, 269“, „WuM 2012, S. 269“ oder „WuM 12, S. 269“ zitiert.