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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2012, 190
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2012, Seite: 190
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2012, 190:
Bundesgerichtshof, Urteil vom25.01.2012
- VIII ZR 95/11 -
Angabe eines Postfachs als Widerrufsadresse bei Fernabsatzverträgen ausreichend
Für eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung bei einem Fernabsatzgeschäft ist die Angabe einer Postfachadresse des Widerrufsadressaten ausreichend. Dies entschied der Bundesgerichtshof. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2012, 190 wird teils auch als „WuM 12, 190“, „WuM 2012, S. 190“ oder „WuM 12, S. 190“ zitiert.