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Freitag, 29. März 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: WuM 2011, 686

Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2011, Seite: 686

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2011, 686:

Bundesgerichtshof, Urteil vom28.09.2011
- VIII ZR 294/10 -

Bundesgerichtshof zur Anpassung von Betriebskostenvorauszahlungen

Der Bundesgerichtshof hat eine Entscheidung zur zulässigen Höhe der Anpassung von Betriebskostenvorauszahlungen getroffen. Eine Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen ist nach Auffassung des Gerichts nur dann angemessen im Sinne von § 560 Abs. 4 BGB, wenn sie auf die voraussichtlich tatsächlich entstehenden Kosten im laufenden Abrechnungsjahr abstellt. Grundlage für die Anpassung der Vorauszahlungen ist dabei die letzte Betriebskostenabrechnung. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle WuM 2011, 686 wird teils auch als „WuM 11, 686“, „WuM 2011, S. 686“ oder „WuM 11, S. 686“ zitiert.




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