Werbung
Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2011, 370
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2011, Seite: 370
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2011, 370:
Bundesgerichtshof, Urteil vom30.03.2011
- VIII ZR 133/10 -
Bei offensichtlichem Abrechnungsfehler kann der Vermieter die Nebenkostenabrechnung nachträglich korrigieren und Nachforderungen stellen
Erstellt der Vermieter eine falsche Nebenkostenabrechnung zugunsten des Mieters, so ist er nach Ablauf der Abrechnungsfrist im Regelfall nicht mehr zu einer Korrektur und Nachforderungen berechtigt. Ist der Fehler jedoch offensichtlich und hatte der Mieter jede Möglichkeit, diesen selbst zu erkennen, so liegt eine Ausnahme vor, nach der ein Anspruch des Vermieters auf Nachzahlung durchaus bestehen kann. Dies stellte der Bundesgerichtshof fest. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle WuM 2011, 370 wird teils auch als „WuM 11, 370“, „WuM 2011, S. 370“ oder „WuM 11, S. 370“ zitiert.