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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2010, 678
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2010, Seite: 678
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2010, 678:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom31.08.2010
- VIII ZR 268/09 -
Mieter kann aus einem Wohnungsmietvertrag keinen Anspruch auf einen Garagenstellplatz herleiten
Der Vermieter darf selbst bestimmen, wem er einen Garagenstellplatz zur Verfügung stellt. Ein Mieter hat nicht bereits deshalb Anspruch auf einen Garagenstellplatz, weil er einen Mietvertrag über Wohnraum mit dem Vermieter abgeschlossen hat. Hierbei handelt es sich um zwei verschiedene Verträge. Dies geht aus einem Beschluss des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2010, 678 wird teils auch als „WuM 10, 678“, „WuM 2010, S. 678“ oder „WuM 10, S. 678“ zitiert.