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Donnerstag, 25. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: WuM 2010, 484

Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2010, Seite: 484

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2010, 484:

Bundesgerichtshof, Urteil vom12.05.2010
- VIII ZR 96/09 -

BGH zu Begründungs­anforderungen bei fristloser Kündigung eines Wohnraummiet­verhältnisses

Ein Vermieter darf seinen Mietern wegen Zahlungsrückständen fristlos das Mietverhältnis kündigen. Stützt er die Kündigung auch auf frühere Rückstände, reicht es zur formellen Wirksamkeit der Kündigung aus, wenn der Mieter anhand der Begründung des Kündigungs­schreibens erkennen kann, von welchem Mietrückstand der Vermieter ausgeht. Dies entschied der Bundesgerichtshof. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle WuM 2010, 484 wird teils auch als „WuM 10, 484“, „WuM 2010, S. 484“ oder „WuM 10, S. 484“ zitiert.