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Donnerstag, 25. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: WuM 2010, 142

Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2010, Seite: 142

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2010, 142:

Bundesgerichtshof, Urteil vom20.01.2010
- VIII ZR 50/09 -

BGH: Vermieter dürfen keine Farben für Innenanstrich von Türen und Fenstern vorgeben - Mieter haben freie Farbwahl bei Schönheits­reparaturen

Eine in einem Wohnraummietvertrag enthaltene Farbvorgabe für den Innenanstrich der Türen und Fenster benachteiligt den Mieter unangemessen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden und damit seine Rechtsprechung zu so genannten Farbwahlklauseln im Zusammenhang mit Schönheits­reparaturen fortgeführt. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle WuM 2010, 142 wird teils auch als „WuM 10, 142“, „WuM 2010, S. 142“ oder „WuM 10, S. 142“ zitiert.