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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2009, 738
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2009, Seite: 738
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2009, 738:
Kammergericht Berlin, Beschluss vom15.06.2009
- 8 U 245/08 -
Bei vorhandener Wechselsprechanlage und Türspion hat ein gehbehinderter Mieter keinen Anspruch auf Installation einer Videokamera an Wohnungstür
Die Installation einer Videokamera an der Wohnungstür stellt eine bauliche Veränderung der Mietsache dar und bedarf daher der Zustimmung des Vermieters. Ein Anspruch auf eine solche Zustimmung besteht für einen gehbehinderten und bettlägerigen Mieter gemäß § 554 a BGB nicht, wenn sein Bedürfnis nach Kontaktaufnahme durch eine Wechselsprechanlage am Bett und einem Türspion sichergestellt werden kann. Dies hat das Kammergericht entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2009, 738 wird teils auch als „WuM 09, 738“, „WuM 2009, S. 738“ oder „WuM 09, S. 738“ zitiert.