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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2009, 349
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2009, Seite: 349
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2009, 349:
Bundesgerichtshof, Urteil vom29.04.2009
- VIII ZR 142/08 -
BGH: Mieter kann bei erheblicher Wohnflächenabweichung den Wohnraummietvertrag fristlos kündigen
Eine erhebliche Abweichung der tatsächlichen von der vertraglich vereinbarten Wohnfläche berechtigt den Mieter zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2009, 349 wird teils auch als „WuM 09, 349“, „WuM 2009, S. 349“ oder „WuM 09, S. 349“ zitiert.