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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2009, 346
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2009, Seite: 346
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2009, 346:
Amtsgericht Hannover, Urteil vom10.10.2008
- 559 C 3475/08 -
50 % Mietminderung sowie Schmerzensgeld aufgrund verstopfter Toilette
Eine unbenutzbare Toilette stellt einen erheblichen Mangel der Mietsache dar und berechtigt somit zur Mietminderung. Voraussetzung ist jedoch, dass der Vermieter über den Mangel unterrichtet wurde und die Möglichkeit hatte, diesen zu beseitigen. Wirkt sich der Mangel zudem auf die Gesundheit des Mieters aus, so können auch Schmerzensgeldansprüche geltend gemacht werden. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Hannover hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2009, 346 wird teils auch als „WuM 09, 346“, „WuM 2009, S. 346“ oder „WuM 09, S. 346“ zitiert.