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Dienstag, 23. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: WuM 2008, 595

Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2008, Seite: 595

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2008, 595:

Amtsgericht Köln, Urteil vom25.03.2008
- 219 C 554/07 -

Anbau von Cannabis-Pflanzen in erheblichem Umfang rechtfertigt fristlose Kündigung des Mieters

Baut ein Mieter in seiner Wohnung in erheblichem Umfang Cannabis-Pflanzen an, rechtfertigt dies seine fristlose Kündigung. Eine vorherige Abmahnung ist nicht erforderlich. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle WuM 2008, 595 wird teils auch als „WuM 08, 595“, „WuM 2008, S. 595“ oder „WuM 08, S. 595“ zitiert.