Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2008, 595
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2008, Seite: 595
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2008, 595:
Amtsgericht Köln, Urteil vom25.03.2008
- 219 C 554/07 -
Anbau von Cannabis-Pflanzen in erheblichem Umfang rechtfertigt fristlose Kündigung des Mieters
Baut ein Mieter in seiner Wohnung in erheblichem Umfang Cannabis-Pflanzen an, rechtfertigt dies seine fristlose Kündigung. Eine vorherige Abmahnung ist nicht erforderlich. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2008, 595 wird teils auch als „WuM 08, 595“, „WuM 2008, S. 595“ oder „WuM 08, S. 595“ zitiert.