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Donnerstag, 25. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: WuM 2008, 331

Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2008, Seite: 331

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2008, 331:

Amtsgericht Lichtenberg, Beschluss vom24.01.2008
- 10 C 156/07 -

Am Hauseingang angebrachte Kameraattrappen verletzen aufgrund entstehenden Überwachungsdrucks allgemeines Persönlich­keitsrecht der Mieter

Bringt ein Vermieter am Hauseingang Kameraattrappen an, weil es zu Vorfällen mit einem Mieter kam, so wird dadurch das allgemeine Persönlich­keitsrecht und die allgemeine Handlungsfreiheit der Mieter verletzt. Die Installation der Attrappen ist auch nicht gerechtfertigt, da sie nicht geeignet sind, randalierende Mieter zu identifizieren. Ist den Mietern zudem die fehlende Funktionsfähigkeit der Überwachungsanlage bekannt, kann sie nicht abschreckend wirken. Dies hat das Amtsgericht Lichtenberg entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle WuM 2008, 331 wird teils auch als „WuM 08, 331“, „WuM 2008, S. 331“ oder „WuM 08, S. 331“ zitiert.