Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2008, 147
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2008, Seite: 147
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2008, 147:
Bundesgerichtshof, Urteil vom16.01.2008
- VIII ZR 222/06 -
Mieter darf nur im Notfall Selbstbeseitigung eines Mangels in der Wohnung durchführen
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Mieter einer Wohnung, der eigenmächtig einen Mangel der Mietsache beseitigt, ohne dass der Vermieter mit der Mangelbeseitigung in Verzug ist (§ 536 a Abs. 2 Nr. 1 BGB) oder die umgehende Beseitigung des Mangels zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Mietsache notwendig ist (§ 536 a Abs. 2 Nr. 2 BGB), keinen Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen zur Mangelbeseitigung hat. Damit hat der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung zu der vergleichbaren Problematik im Kaufrecht für das Wohnraummietrecht bekräftigt. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2008, 147 wird teils auch als „WuM 08, 147“, „WuM 2008, S. 147“ oder „WuM 08, S. 147“ zitiert.