Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2007, 319
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2007, Seite: 319
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2007, 319:
Bundesgerichtshof, Urteil vom18.04.2007
- VIII ZR 182/06 -
BGH: Mieter können bei Schimmelbefall der Wohnung nicht einfach fristlos kündigen
Bevor ein Mieter wegen Schimmelbefalls fristlos kündigen kann, muss er dem Vermieter den Schimmelbefall mitteilen und ihm die Möglichkeit geben, den Schimmel zu beseitigen. Die hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2007, 319 wird teils auch als „WuM 07, 319“, „WuM 2007, S. 319“ oder „WuM 07, S. 319“ zitiert.