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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2006, 46
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2006, Seite: 46
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2006, 46:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom24.11.2005
- V ZB 24/05 -
Bei Suizidgefahr darf die Räumungsvollstreckung nur mit Anordnung konkreter Betreuungsmaßnahmen durchgeführt werden
Wenn bei einer Räumungsvollstreckung die ernsthafte Gefahr einer Selbsttötung des Räumungsschuldners besteht, darf der Einstellungsantrag des Räumungsschuldners nur abgelehnt werden, wenn das Vollstreckungsgericht der Suizidgefahr durch geeignete konkrete Auflagen entgegenwirkt. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2006, 46 wird teils auch als „WuM 06, 46“, „WuM 2006, S. 46“ oder „WuM 06, S. 46“ zitiert.