Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2006, 244
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2006, Seite: 244
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2006, 244:
Amtsgericht Hamburg, Urteil vom22.04.2004
- 44 C 209/03 -
Vermieter muss ortsunübliche Graffiti an Hauswand und im Treppenhaus beseitigen
Weist die Hauswand und das Treppenhaus großflächige Graffitis auf, so ist der Vermieter verpflichtet diese zu beseitigen. Die Instandsetzungspflicht des Vermieters folgt dabei aus dem Minderungsrecht des Mieters. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2006, 244 wird teils auch als „WuM 06, 244“, „WuM 2006, S. 244“ oder „WuM 06, S. 244“ zitiert.