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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2005, 718
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2005, Seite: 718
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2005, 718:
Bundesgerichtshof, Urteil vom28.09.2005
- VIII ZR 372/04 -
Mieter trägt Beweislast für Aushändigung einer Kaution an den Erwerber der vermieteten Wohnung bei Hauskauf vor dem 1. September 2001
Verlangt der Mieter von dem Erwerber eines vor dem 01.09.2001 veräußerten Grundstücks die Rückgewähr einer an den früheren Vermieter geleisteten Kaution, so muss grundsätzlich der Mieter beweisen, dass die geleistete Sicherheit dem Erwerber ausgehändigt worden ist. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2005, 718 wird teils auch als „WuM 05, 718“, „WuM 2005, S. 718“ oder „WuM 05, S. 718“ zitiert.