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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2005, 61
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2005, Seite: 61
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2005, 61:
Bundesgerichtshof, Urteil vom17.11.2004
- VIII ZR 115/04 -
Vermieter hält Abrechnungsfrist für Betriebskosten bereits mit formell ordnungsgemäßer Abrechnung ein
Erteilt der Vermieter innerhalb der Zwölfmonatsfrist eine formell ordnungsgemäße Abrechnung, können inhaltliche Fehler auch nach Fristablauf noch korrigiert werden. Die nachträgliche Korrektur darf sich aber nicht zum Nachteil des Mieters auswirken. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2005, 61 wird teils auch als „WuM 05, 61“, „WuM 2005, S. 61“ oder „WuM 05, S. 61“ zitiert.