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Donnerstag, 18. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: WuM 2005, 337

Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2005, Seite: 337

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2005, 337:

Bundesgerichtshof, Urteil vom09.03.2005
- VIII ZR 57/04 -

BGH zur Rückforderung von Betriebs­kosten­vorauszahlungen nach Beendigung des Mietverhältnisses

Der Vermieter muss innerhalb der Frist von (grundsätzlich) längstens einem Jahr die Betriebskosten abrechnen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn das Mietverhältnis beendet ist. Rechnet er nicht innerhalb angemessener Frist ab, so kann der frühere Mieter die Rückzahlung der gesamten Betriebs­kosten­vorauszahlungen verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle WuM 2005, 337 wird teils auch als „WuM 05, 337“, „WuM 2005, S. 337“ oder „WuM 05, S. 337“ zitiert.




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