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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2005, 337
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2005, Seite: 337
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2005, 337:
Bundesgerichtshof, Urteil vom09.03.2005
- VIII ZR 57/04 -
BGH zur Rückforderung von Betriebskostenvorauszahlungen nach Beendigung des Mietverhältnisses
Der Vermieter muss innerhalb der Frist von (grundsätzlich) längstens einem Jahr die Betriebskosten abrechnen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn das Mietverhältnis beendet ist. Rechnet er nicht innerhalb angemessener Frist ab, so kann der frühere Mieter die Rückzahlung der gesamten Betriebskostenvorauszahlungen verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2005, 337 wird teils auch als „WuM 05, 337“, „WuM 2005, S. 337“ oder „WuM 05, S. 337“ zitiert.