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Donnerstag, 25. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: WuM 2004, 293

Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2004, Seite: 293

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2004, 293:

Bundesgerichtshof, Urteil vom11.03.2004
- III ZR 213/03 -

Keine Haftung des Ehepartners für exorbitante Telefonkosten

Der Ehepartner haftet nicht für die Telefonkosten des anderen Partners, die dieser durch Anrufe bei 0190-Nummern verursacht hat. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle WuM 2004, 293 wird teils auch als „WuM 04, 293“, „WuM 2004, S. 293“ oder „WuM 04, S. 293“ zitiert.