Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2004, 233
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2004, Seite: 233
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2004, 233:
Landgericht Berlin, Urteil vom13.01.2004
- 64 S 334/03 -
Baulärm außerhalb und in der Wohnung sowie vorhandenes Bordell im Haus rechtfertigen eine Mietminderung
Kommt es aufgrund von Bauarbeiten außer- und innerhalb der Wohnung zu Lärmbelästigungen, so rechtfertigt dies die Minderung der Miete. Das Recht zur Mietminderung besteht ebenfalls, wenn ein Bordell im Haus ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2004, 233 wird teils auch als „WuM 04, 233“, „WuM 2004, S. 233“ oder „WuM 04, S. 233“ zitiert.