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Freitag, 19. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: WuM 2003, 317

Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2003, Seite: 317

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2003, 317:

Landgericht Hannover, Urteil vom24.05.2002
- 1 S 1703/01 -

Fehlende Fliesen sowie unverkleidetes Abflussrohr in der Küche rechtfertigen Mietminderung von 10 %

Fehlen Fliesen in der Küche und ist ein Abflussrohr unverkleidet, liegt neben einer optischen Beeinträchtigung auch eine Beeinträchtigung des Funktionswerts vor. Der Mieter ist in einem solchen Fall berechtigt seine Miete um 10 % zu mindern. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Hannover hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle WuM 2003, 317 wird teils auch als „WuM 03, 317“, „WuM 2003, S. 317“ oder „WuM 03, S. 317“ zitiert.




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