wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 25. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: WuM 2003, 220

Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2003, Seite: 220

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2003, 220:

Amtsgericht Aachen, Urteil vom29.01.2003
- 80 C 424/02 -

Kopierkosten für Belege einer Neben­kosten­abrechnung in Höhe von 0,25 EUR pro Kopie angemessen

Eine Hausverwaltung darf für die Anfertigung von Kopien der Belege einer Neben­kosten­abrechnung nur Ersatz von Kosten in Höhe von 0,25 EUR pro Kopie verlangen. Ein Betrag von 0,51 EUR pro Kopie benachteiligt den Mieter unangemessen und ist daher unzulässig. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Aachen hervor. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle WuM 2003, 220 wird teils auch als „WuM 03, 220“, „WuM 2003, S. 220“ oder „WuM 03, S. 220“ zitiert.