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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2002, 328
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2002, Seite: 328
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2002, 328:
Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom20.03.2002
- 2 Z BR 16/02 -
Wohnungseigentümer haben Anspruch auf Beseitigung eines direkt vor ihrem Wohnungsfenster gelegenen Grillplatzes
Ein Grillplatz, der sich direkt vor dem Fenster einer Wohnung befindet, kann Grund für starke Geruchsbelästigungen sein. Dieser Umstand spielt eine entscheidende Rolle, wenn es um die Frage geht, ob der Grillplatz entfernt werden soll. Mit Hinblick auf das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme können die Miteigentümer des Grillplatzes zur Zustimmung auf Beseitigung verpflichtet werden. Dies geht aus einem Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2002, 328 wird teils auch als „WuM 02, 328“, „WuM 2002, S. 328“ oder „WuM 02, S. 328“ zitiert.