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Freitag, 19. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: WuM 2001, 605

Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2001, Seite: 605

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2001, 605:

Amtsgericht Brandenburg a. d. Havel, Urteil vom06.08.2001
- 32 C 520/00 -

Mäuseplage in der Stadtwohnung berechtigt zur Mietminderung um 100 Prozent

Wer sich als Mieter einer Wohnung mit unliebsamen "Hausgenossen" herumärgert, der kann den Mietzins mindern. Bei der Berechnung des Minderungsanspruches muss jedoch berücksichtigt werden, welchen Umfang der Mäusebefall hat. In Stadtwohnungen muss sich der Mieter gegenüber Mäusen weniger tolerant zeigen als der Mieter einer Wohnung auf dem Lande, da Mäuse in der Stadt leichter vermieden werden können. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Brandenburg an der Havel hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle WuM 2001, 605 wird teils auch als „WuM 01, 605“, „WuM 2001, S. 605“ oder „WuM 01, S. 605“ zitiert.




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