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Freitag, 19. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: WuM 2001, 515

Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2001, Seite: 515

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2001, 515:

Amtsgericht Köln, Urteil vom22.05.2000
- 222 C 120/99 -

Graffiti-Beseitigung stellt Instand­haltungs­arbeit dar

Da die Beseitigung eines Graffitis von der Hausfassade zu den Instand­haltungs­arbeiten zählt, dürfen die Kosten dafür nicht auf die Betriebs­kosten­abrechnung umgelegt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Köln hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle WuM 2001, 515 wird teils auch als „WuM 01, 515“, „WuM 2001, S. 515“ oder „WuM 01, S. 515“ zitiert.




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