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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2000, 629
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2000, Seite: 629
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2000, 629:
Amtsgericht Erfurt, Urteil vom09.07.1999
- 223 C 1095/98 -
Einbau von Katzenklappen in den Zimmertüren berechtigt nicht zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses
Der Einbau von Katzenklappen in den Zimmertüren einer Mietwohnung, stellt eine nur unerhebliche und einmalige Pflichtverletzung dar. Der Vermieter ist daher nicht dazu berechtigt das Mietverhältnis fristlos zu kündigen und den Mieter auf Räumung und Herausgabe zu verklagen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Erfurt hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2000, 629 wird teils auch als „WuM 00, 629“, „WuM 2000, S. 629“ oder „WuM 00, S. 629“ zitiert.