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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2000, 547
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2000, Seite: 547
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2000, 547:
Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom30.11.1999
- 33 C 2982/99-67 -
"Fensterln" kann Grund zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages sein
Wer den netten Brauch des Fensterlns außerhalb Bayerns ausführt, muss aufpassen. Das Amtsgericht Frankfurt sah das Fensterln als Hausfriedensbruch an und bestätigte einen Vermieter, der seinem Mieter das Mietverhältnis fristlos gekündigt hatte. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2000, 547 wird teils auch als „WuM 00, 547“, „WuM 2000, S. 547“ oder „WuM 00, S. 547“ zitiert.